Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU tritt für EU-Programme mit mehrjährigem Finanzrahmen (z.B. Horizon 2020) eine Übergangsfrist in Kraft. Einrichtungen aus dem Vereinigten Königreich bleiben bis zum Ende von Horizon 2020 und bis zum Ende der Laufzeit der individuellen Projekte teilnahme- und förderfähig. Das gilt sowohl für die Verbund- als auch für die Einzelfördermaßnahmen.
Nur eine sehr begrenzte Anzahl von Projekten, die den Zugang zu sensiblen, sicherheitsbezogenen Informationen auf EU-Mitgliedstaaten beschränkt, könnte von der EU beendet werden. Es ist davon auszugehen, dass die Europäische Kommission die betroffenen Projekte entsprechend informiert.
Weitere Informationen und Antworten auf viele Fragen rund um die Auswirkungen des Brexit erhalten Sie auf der Horizon 2020-Webseite.