EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation
Programmziele:
Das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (Employment and Social Innovation Programme – EaSI) finanziert Maßnahmen, die ein hohes Niveau hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung fördern, die Gewährleistung eines angemessenen und fairen sozialen Schutzes vorantreiben und zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie der Verbesserung von Arbeitsbedingungen beitragen. EaSI umfasst drei Unterprogramme: das Programm für Beschäftigung und soziale Solidarität (PROGRESS), das Europäische Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (EURES) und das europäische Mikrofinanzierungsinstrument. Die Verwaltung der Unterprogramme findet durch die Europäische Kommission statt.
Laufzeit: 2014-2020
Budget: 919,5 Millionen Euro (davon 61% PROGRESS, 18% EURES und 21% Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum)
Förderquote: maximal 80% im Unterprogramm PROGRESS sowie 95% im Unterprogramm EURES
Förderfähige Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und die Schweiz
- Beitrittsstaaten und potenzielle Beitrittsstaaten (gilt nicht für EURES)
Förderfähige Antragsteller:
- Öffentliche und private Organisationen, die in den Bereichen Beschäftigung und soziale Innovation tätig sind
- Internationale Organisationen unter bestimmten Bedingungen
Durch PROGRESS können Kooperationen gefördert werden, insbesondere mit dem Europarat, der OECD, der ILO, den Institutionen der Vereinten Nationen und der Weltbank.
- Unterprogramm „Mikrofinanzierung und Sozialunternehmen“: öffentliche und private Einrichtungen, die Personen und Kleinstunternehmen Mikrofinanzierungen anbieten
Existenzgründer/-innen und sozialwirtschaftliche Kleinstunternehmen sind nicht direkt antragsberechtigt, sondern werden durch das Finanzierungsinstrument mittelbar begünstigt.
Programmstruktur:
PROGRESS-Achse
Die PROGRESS-Achse im Programm EaSI hilft den teilnehmenden Staaten, politische Inhalte in drei thematischen Bereichen zu verbessern: (1) Beschäftigung, (2) Sozialer Schutz, soziale Inklusion sowie die Reduzierung und Prävention von Armut und (3) Arbeitsbedingungen. PROGRESS fördert somit Maßnahmen zur Modernisierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik.
EURES-Achse
EURES ist ein europäisches Netzwerk zur Förderung der Arbeitsmarktmobilität. Gefördert werden Maßnahmen in drei thematischen Bereichen: (1) Transparenz von Stellenangeboten, Bewerbungen und allen weiteren Informationen für Bewerber/-in und Arbeitgeber, (2) Entwicklung von Dienstleistungen zur Rekrutierung und Vermittlung von Arbeitnehmer/-innen und (3) grenzübergreifende Partnerschaften.
Achse „Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum“
Die Achse „Mikrofinanzierungen und soziales Unternehmertum“ fördert Maßnahmen in zwei thematischen Bereichen: (1) Mikrokredite und Mikrodarlehen für bedürftige Gruppen und Kleinstunternehmer und (2) soziales Unternehmertum. Die Durchführung des Unterprogramms erfolgt in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie dem Europäischen Investitionsfonds (EIF).
Aktuelle Aufrufe:
- Vorschläge für soziale Innovation und nationale Reformen – Langzeitpflege.
Einreichfrist: 10. September 2019 - EaSI: EURES und PROGRESS – Mobilitätsaustauschprogramm für Angestellte von KMU (MobiliseSME).
Einreichfrist: 17. September 2019
Weitere Informationen:
- Informationen der Europäischen Kommission: ec.europa.eu/social/main.jsp
- Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Europaeische- Fonds/EaSI/easi.html
- Informationen zur PROGRESS-Achse: ec.europa.eu/social/main.jsp
- Informationen zur EURES-Achse: ec.europa.eu/social/main.jsp
- Informationen zur Achse „Mikrofinanzierung und sozialem Unternehmertum“: ec.europa.eu/social/main.jsp