EU-Verbraucherschutzprogramm
Programmziele:
Das EU-Verbraucherschutzprogramm dient dem Schutz von Verbraucher/-innen, der Unterstützung von Wachstum und Innovation sowie der Implementierung der Strategie Europa 2020. Konkret sollen die folgenden vier wesentlichen Ziele umgesetzt werden:
1. Sicherheit: Konsolidierung und Steigerung der Produktsicherheit durch wirksame Marktüberwachung in der gesamten Union.
2. Verbraucherinformation und -bildung sowie Unterstützung von Verbraucherorganisationen: Verbesserung der Verbraucherbildung, der Verbraucherinformation und der Kenntnisse der Verbraucher/-innen über ihre Rechte, Ausbau der Daten- und Informationsgrundlage für die Verbraucherpolitik und Unterstützung von Verbraucherorganisationen, auch unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse schutzbedürftiger Verbraucher/-innen.
3. Rechte und Rechtsschutz: Weiterentwicklung und Stärkung der Verbraucherrechte insbesondere durch intelligente Regulierungsmaßnahmen und Verbesserung des Zugangs zu einfachen, wirksamen, zweckdienlichen und kostengünstigen Rechtsschutzinstrumenten, darunter auch alternativen Streitbeilegungsverfahren.
4. Durchsetzung: Unterstützung der Durchsetzung von Verbraucherrechten durch Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Durchsetzungsbehörden und durch die Unterstützung der Verbraucher/-innen durch Beratung.
Das Programm wird von der Exekutivagentur CHAFEA (Consumers, Health, Agriculture and Food Executive Agency) der Europäischen Kommission verwaltet.
Laufzeit: 2014-2020
Budget: 188,8 Millionen Euro
Förderfähige Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- Drittstaaten unter bestimmten Voraussetzungen
Förderfähige Antragsteller:
- Regierungsbehörden
- Öffentliche Einrichtungen
- Verbraucherschutzorganisationen auf nationaler und europäischer Ebene
Programmstruktur:
Das EU-Verbraucherschutzprogramm umfasst sowohl die Förderung von Projekten als auch Ausschreibungen. Details hierzu werden in jährlichen Arbeitsprogrammen veröffentlicht. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören bezogen auf die Hauptziele:
Sicherheit:
- Wissenschaftliche Beratung und Risikoanalyse
- Koordinierung von Marktüberwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen zur Produktsicherheit
- Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Dienstleistungen für Verbraucher/-innen
- Pflege und Weiterentwicklung der Datenbanken für kosmetische Mittel
Verbraucherinformation und -bildung sowie Unterstützung von Verbraucherorganisationen:
- Verbesserter Zugang zu politischen Prozessen
- Finanzierung von Verbraucherorganisationen
- Verbesserung der Transparenz der Endverbrauchermärkte und der Verbraucherinformation
- Verbesserung der lebenslangen Bildung der Verbraucher/-innen, mit besonderem Schwerpunkt auf schutzbedürftigen Verbraucher/-innen
Rechte und Rechtsschutz:
- Ausarbeitung von Verbraucherschutzvorschriften
- Erleichterung des Zugangs von Verbraucher/-innen zu Streitbeilegungssystemen
Durchsetzung:
- Koordinierung von Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen
- Netzwerk Europäischer Verbraucherzentren (European Consumer Centres Net – ECC-Net): Bereitstellung von Informationen und kostenlose Beratung zu juristischen Fragen
Weitere Informationen:
- Informationen der Europäischen Kommission: ec.europa.eu/consumers/index_en.htm
- Informationen der Exekutivagentur CHAFEA: ec.europa.eu/chafea/consumers/
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: www.evz.de/de/startseite/
- Arbeitsprogramm 2018: ec.europa.eu/chafea/documents/consumers/consumer-annual-work-programme-2018_en.pdf