Kommission legt freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, um KMU zu entlasten

Die Europäische Kommission hat am 30.07.2025 eine Empfehlung zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU angenommen. Die Empfehlung enthält einen freiwilligen Standard, der es KMU, die nicht unter die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) fallen, erleichtern wird, auf spezifische Anfragen großer Finanzinstitute und Unternehmen nach Nachhaltigkeitsinformationen zu reagieren. Der freiwillige Standard für KMU (VSME) wurde von der EFRAG, dem technischen Beratungsgremium der KOM für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, entwickelt. Die KOM ermutigt große Unternehmen und Finanzinstitute, die Nachhaltigkeitsinformationen von KMU einholen, ihre Anfragen so weit wie möglich auf freiwilliger Basis zu stellen. KMU möchten möglicherweise auch freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen melden, um ihren Zugang zu nachhaltigen Finanzmitteln zu verbessern und ihre eigene Nachhaltigkeitsleistung besser zu verstehen und zu überwachen und so ihre Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Die Empfehlung ist daher eine Zwischenlösung, um den Marktanforderungen gerecht zu werden, bis der delegierte Rechtsakt über eine freiwillige Norm förmlich angenommen wird. Der Inhalt des delegierten Rechtsakts könnte von der Empfehlung abweichen. Der Zeitpunkt der Annahme hängt vom Tempo und dem Abschluss der Verhandlungen zwischen EP und Rat über den Omnibus-I-Vorschlag ab.

Quelle: Kommission legt freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, um KMU zu entlasten