Konsultation zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für grenzüberschreitende Streitigkeiten
EU-Kommission holt Stellungnahmen zum Thema grenzüberschreitende Streitigkeiten ein
Im Rahmen der EU-Vorschriften für grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen hat die Europäische Kommission eine Konsultation zu einer Überarbeitung der EU-Vorschriften gestartet sowie zur Einreichung von Stellungnahmen aufgerufen. Dabei geht es um Fragen zur gerichtlichen Zuständigkeit und zur Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen. Die geltenden Vorschriften sind ein Meilenstein in der rechtlichen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen in der EU.
Die Konsultation soll nun bewerten, wie sich die bisherigen Vorschriften in der Praxis bewährt haben und Verbesserungen ermitteln. Ein kürzlich vorgelegter Kommissions-Bericht über die Anwendung der Vorschriften hatte festgestellt, dass die Vorschriften weiterhin gut funktioniert und ihre Ziele im Allgemeinen erreicht haben. Allerdings benennt er auch Bereiche, in denen gezielte Verbesserungen nötig wären.
Die Vorschriften bestimmen welche Gerichte in grenzüberschreitenden Streitigkeiten zuständig sind. Außerdem stellen sie sicher, dass Gerichtsurteile in allen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt werden können. Das hilft Bürgern und Bürgerinnen und Unternehmen, ihre Streitigkeiten mit Parteien aus verschiedenen EU-Ländern effizienter beizulegen. Zusätzlich unterstützt es den Binnenmarkt und macht die EU zu einem attraktiveren Standort für Investitionen und geschäftliche Aktivitäten.
Die öffentliche Konsultation und der Aufruf zur Einreichung von Stellungnahmen laufen bis zum 24. November 2026.