Produktsicherheitsverordnung: Welche Regelungen gelten?
Mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die seit 13. Dezember 2024 EU-weit gilt, wird das Produktsicherheitsrecht im Hinblick auf Verbraucherprodukte harmonisiert und es werden neue Regeln für Online-Händler eingeführt. Die Produktsicherheitsverordnung ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und damit in weiten Teilen auch das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Was bedeutet das konkret? Ein Überblick.
Was regelt die Produktsicherheitsverordnung?
Mit Hilfe der GPSR soll sichergestellt werden, dass alle Verbraucherprodukte auf dem EU-Binnenmarkt sicher sind und die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher gewährleistet ist.
Welche Produkte sind betroffen?
Die GPSR gilt für alle Verbraucherprodukte, die für Verbraucher bestimmt sind, zum Beispiel Schmuck, Möbel, Kleidung, Fahrräder etc. Die in der Verordnung festgelegten Anforderungen gelten grundsätzlich auch für gebrauchte Produkte oder Produkte, die repariert beziehungsweise wiederaufgearbeitet werden.
Ausgenommen von den neuen Vorgaben sind Lebensmittel.
Wen betreffen die Pflichten zur Gewährleistung der Produktsicherheit?
Alle Unternhemen entlang der Lieferkette, wie Hersteller, Importeuere, Händler und Vertreiber, müssen unterschiedliche Pflichten erfüllen. Die Verpflichtungen betreffen alle Betriebe, unabhängig von ihrer Größe.
Welche Pflichten gibt es?
Alle Wirtschaftsakteure sind verpflichtet, ausschließlich sichere Verbraucherprodukte in Verkehr zu bringen oder auf dem Markt bereitzustellen. Ein Produkt gilt als sicher, wenn es bei normalem oder bestimmungsgemäßem Gebrauch (einschließlich der Dauer der Verwendung) keine oder nur minimale, für seine Verwendung akzeptable, Risiken birgt.
Je nach ihrer Rolle entlang der Lieferkette müssen die einzelnen Akteure spezifische Pflichten erfüllen.
Pflichten für Hersteller:
- Durchführung einer internen Risikoanalyse
- Technische Dokumentation
- Informationspflicht
Pflichten für Händler und Dienstleister:
- Überprüfung, ob Anforderungen vom Hersteller und Importeur erfüllt wurden
- Sicherstellung, ob Lagerungs- und Transportbedingungen die Konformität des Produkts mit den Sicherheitsanforderungen nicht beeinträchtigen
Pflichten für Online-Händler:
Folgende Angaben müssen in den Produktangeboten gemacht werden:
- Der Name, der eingetragene Handelsname oder die eingetragene Handelsmarke des Herstellers, sowie Postanschrift und E-Mail-Adresse
- Angaben, die die Identifizierung des Produkts ermöglichen, einschließlich einer Abbildung des Produkts und sonstiger Produktspezifikationen
- Etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen gemäß der Produktverpackung oder den Begleitunterlagen in leicht verständlicher Sprache
Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?
Wenn ein Produkt aufgrund von Sicherheitsrisiken zurückgerufen wird, muss der verantwortliche Wirtschaftsakteur Verbraucherinnen und Verbrauchern die Wahl zwischen mindestens zwei Abhilfemaßnahmen geben, wie Reparatur, Ersatz oder angemessene Erstattung des Wertes des zurückgerufenen Produkts.
Wenn Produkte auf einem Online-Marktplatz (zum Beispiel Amazon oder Etsy) verkauft und die Vorschriften nicht eingehalten werden, droht die Sperrung des Produktangebots.
Weitere Informationen:
→ ZDH: Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Folgen für Betriebe
→ BMUV: Fragen und Antworten zur Allgemeinen EU-Produktsicherheitsverordnung
→ European Commission: Obligations for business: Product safety – requirements for businesses
Foto: amh-online.de / Sascha Schneider