Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, hat die Europäische Kommission die Richtlinie über biologische Arbeitsstoffe aktualisiert. Dazu wurde das Coronavirus SARS-CoV-2 in die Liste der biologischen Arbeitsstoffe aufgenommen. Die Liste dient der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und bietet allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusätzlichen Schutz - insbesondere denjenigen, die in Krankenhäusern, Industrie und Labors direkt mit dem Virus arbeiten.
Nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der EU.