Neues Europäisches Bauhaus: Europäische Städteinitiative - Innovative Maßnahme

Im Rahmen der ersten Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für die Europäische Stadtentwicklungsinitiative (EUI), insbesondere für das Element Innovative Maßnahmen (EUI-IA), können bis zum 19. Januar 2023 Projektvorschläge beim Neuen Europäischen Bauhaus (NEB) eingereicht werden.
In dem Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für die EUI werden Projekte finanziert, die konkrete, reale Beispiele für Ansätze des Neuen Europäischen Bauhauses liefern, bei denen die Kernwerte des Neuen Europäischen Bauhauses – Nachhaltigkeit, Inklusivität und Attraktivität – möglichst ehrgeizig einbezogen werden. Die Projekte sollten aus partizipatorischen und transdisziplinären lokal verankerten Prozessen hervorgehen und durch diese umgesetzt werden.
Städtische Behörden sind bestens ausgestattet, um die Führungsrolle bei der praktischen Umsetzung der Ziele des Neuen Europäischen Bauhauses zu übernehmen. Darüber hinaus sind sie nah an den Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessenvertretungen und können dadurch die verschiedenen lokalen Akteure (aus Wissenschaft, Ingenieurwesen, Kunst, Design, Kultur[1]und Kreativsektor sowie der Wirtschaft) mobilisieren und mit der Bevölkerung in Kontakt treten. Sie sind legitimiert, Diskussionen über lokale Bedürfnisse zu führen, Verbindungen herzustellen, Synergien zu finden, Brücken zwischen verschiedenen Disziplinen zu schlagen und neue Ideen in konkrete avantgardistische Projekte umzusetzen.

Die EUI fördert Pilotprojekte.

Durch die EUI-IA können städtische Behörden testen, wie neue und unerprobte Lösungen in der Praxis funktionieren und inwieweit sie der Komplexität des realen Lebens begegnen. Die Prozesse und Ergebnisse der Erprobung werden von Partnerstädten aus anderen Ländern (Transferpartner) verfolgt, um die Übertragbarkeit und Nachahmbarkeit der getesteten innovativen Lösungen in der gesamten EU zu unterstützen und zu verbessern. Die städtischen Behörden sollten die von der EUI-IA gebotene Gelegenheit nutzen, um außerhalb von „normalen Projekten“ (die durch „klassische“ Finanzierungsquellen, einschließlich der gängigen EFRE-Programme, finanziert werden können) innovative Ansätze und Arbeitsmethoden zu erproben.
Für diese Aufforderung steht ein Gesamtbudget von zirka 50 Mio. EUR zur Verfügung.
Jedes Projekt kann eine Kofinanzierung in Höhe von bis zu 5 Mio. EUR erhalten. Eine Kofinanzierung durch die Stadt, die Gemeinde oder den Landkreis ist notwendig. Das Projekt sollte innerhalb von maximal 3,5 Jahren durchgeführt werden.
Behörden von Städten/Orten in einem EU-Mitgliedstaat mit mehr als 50.000 Einwohnern können eine Unterstützung für die Durchführung innovativer Maßnahmen im Rahmen der EUI-IA beantragen.

Weitere Detailinformationen sind hier im genannten Link (rechts) einsehbar.

WEITERFÜHRENDE LINKS
EUI-IA | Ausschreibungsdetails

 

Kontakt:
Bernd Meyer
Tel. 0208-30004-45
Mail: bm@zenit.de